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   OVG Bremen, 08.12.2010 - 2 A 86/10   

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https://dejure.org/2010,30731
OVG Bremen, 08.12.2010 - 2 A 86/10 (https://dejure.org/2010,30731)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.12.2010 - 2 A 86/10 (https://dejure.org/2010,30731)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 2 A 86/10 (https://dejure.org/2010,30731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremSchulG § 42
    Gerichtliche Überprüfung einer Versetzungsentscheidung - Versetzung; Nichtversetzung; Fördermaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung eines Schülers der gymnasialen Oberstufe sowie Erbringung der notwendigen Anstrengungen des Schülers durch Anfertigung von Protokollen oder Hausaufgaben aus eigenem Antrieb zur Erfüllung der Versetzungsanforderungen in die nächste Jahrgangsstufe; Versetzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung eines Schülers der gymnasialen Oberstufe sowie Erbringung der notwendigen Anstrengungen des Schülers durch Anfertigung von Protokollen oder Hausaufgaben aus eigenem Antrieb zur Erfüllung der Versetzungsanforderungen in die nächste Jahrgangsstufe; Versetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2010 - 2 A 86/10
    Sie hat sich darauf zu beschränken, ob Verfahrensfehler begangen worden sind oder anzuwendendes Recht verletzt worden ist, der Fachlehrer bei der Notenvergabe von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BVerfGE 84, 34, 53 f.).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06

    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2010 - 2 A 86/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 24.10.2006 ( 6 B 61/06) entschieden, dass ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse dann besteht, wenn sich die Entscheidung der Schule auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn des Schülers nachteilig auswirken kann.
  • BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 34.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2010 - 2 A 86/10
    Umstände, die die Versetzungskonferenz, der bei der Entscheidung über die Versetzung ein pädagogisch-fachlicher Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. OVG Bremen, B. v.04.09.1981-1 B 34/81-), zwingend hätten veranlassen müssen, den Kläger zu versetzen, sind weder vorgetragen noch sonst zu erkennen.
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